KAT Tankservice-Umweltdienste e.K.                                                                                                                                                       
Tankreinigung, Tanksanierung, Tankschutz, Tankservice, Lieferung und Montage neuer Tanks, Tankdemontage, Tanktechnik, Tankwartung, Tankinnenhülle, Tankmesstechnik, Schweröltank, Wassertank Reinigung und Sanierung

 

Ölheizungen sind weiterhin erlaubt! –

Die aktuelle rechtliche Situation.

 

 

Neue Öl- und Gasheizungen

 

Auch ab 1. Januar 2024 dürfen noch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden.  

 

                                                         Allerdings gelten hier ebenfalls die Fristen zur Wärmeplanung:

Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner): Bis zum 30. Juni 2026 können neue Öl- und 
Gasheizungen eingebaut werden. 

                              Kleinere Städte: Bis zum 30. Juni 2028 können neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden.

Ab 2029 müssen diese Öl- und Gasheizungen allerdings nach und nach auf 
erneuerbare Energien (Biogas oder Wasserstoff) umgestellt werden:

2029: min. 15 Prozent
2035: min. 30 Prozent
2040: min. 60 Prozent
2045: mit 100 Prozent

Werden Öl- oder Gasheizungen nach Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung neu 
eingebaut, müssen diese mit min. 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.


 

Bestehende Öl- und Gasheizungen

 

Öl- und Gasheizungen, die funktionieren, können weiterhin in Betrieb bleiben. 
Und auch bei einem Defekt kann die Heizung repariert werden. Wenn die Heizung nicht mehr zu retten 
ist oder schon älter als 30 Jahre alt ist, werden Übergangslösungen gewährt.


Heizungsgesetz bringt auch für Gewerbeimmobilien neue Regeln


Die meisten Grundzüge des Heizungsgesetzes betreffen sowohl Wohnimmobilien als auch Gewerbeimmobilien. 

Auch Eigentümer von Gewerbeimmobilien müssen sich also – falls noch nicht geschehen – bei ihren 

Bestandsgebäuden mit dem Umstieg auf klimaschonende Heizungsanlagen befassen.

Bei den sogenannten Nichtwohngebäuden ist zudem eine weitere Verpflichtung geplant: 

Häufig ist in diesen Gebäuden eine Heizungsanlage oder kombinierte Raumheizungs- 

und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt im Einsatz. 

Hier soll künftig ein System zur Gebäudeautomation mit digitaler Energieüberwachungstechnik Pflicht werden.




 

Quelle: „lexware.de“

 


E-Mail
Anruf
Infos